Funktionswesten


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Funktionswesten werden eingesetzt, um Führungskräfte oder Helfer mit besonderen Funktionen an der Einsatzstelle unverkennbar zu kennzeichnen. Sie haben das Format einer handelsüblichen, meist retroreflektierenden Warnweste und werden über der Einsatzjacke getragen. Als Alternativen werden auch farblich gestaltete Einsatzjacken oder Schulterkoller verwendet. Es gibt viele Funktionswesten, aber da wir als Feuerwehr oft mit anderen Wehren zusammenarbeiten, beschränken wir uns in unserer Wehr auf die folgenden Funktionswesten Diese sind:

Der Einsatzleiter

Der Einsatzleiter (erkennbar an einer gelben Weste) trägt die Verantwortung für den Ablauf des gesamten Feuerwehreinsatzes. Er erkundet die Lage und gibt Befehle für alle im Einsatz befindlichen Einheiten, sofern er aufgrund des Umfangs der Lage dies selbst durchführen kann. Bei entsprechend großen Schadenslagen bildet der Einsatzleiter einen Stab in der Einsatzleitung.
Dieser Stab der berät ihn bzw. nimmt ihm organisatorische und logistische Aufgaben ab. Verantwortlich bleibt aber immer der Einsatzleiter.

Der Zugführer oder Einheitsführer

Der Zugführer (erkennbar an einer roten Weste) ist der Führer eines kompletten Feuerwehrzuges (mind. 2 Löschgruppen + Gerät). Man unterscheidet zwischen Löschzug, Rüstzug und Gefahrstoffzug. Sofern die eingesetzten Kräfte die Stärke eines Zuges nicht überschreiten oder nicht eine übergeordnete Führungskraft die Leitung übernimmt, kann ein Zugführer auch Einsatzleiter sein. Bei Einsätzen, die mehr als einen Zug erfordern z.B. Großschadenslagen, übernimmt ein Verbandsführer den Einsatz.
Der Zugführer wird dann z.B. als Abschnittsleiter eingesetzt.
Zugführer erkennt man im Einsatz an den zwei roten Balken auf jeder Helmseite.

Der Abschnittsleiter

Bei Schadenslagen die eine Aufteilung in mehrere Einsatzabschnitte erfordert werden Abschnittsleiter (erkennbar an einer weißen Weste) eingesetzt. Diese Funktion wird meistens durch einen Zugführer besetzt.
Ein Abschnittsleiter wird vor allem bei größeren Einsätzen eingesetzt, um die Übersicht zu behalten.

Die Atemschutzüberwachung

Atemschutzüberwachung (erkennbar an einer schwarz-weiß karierten Weste) bedeutet eine regelmäßige und schriftlich dokumentierte Überwachung von Atemschutzgeräteträgern während des Atemschutzeinsatzes.

Vor dem Atemschutzeinsatz sollen mindestens folgende Daten vom jeweiligen Trupp registriert werden:

  • Namen der Einsatzkräfte (evtl. Truppnamen und Funkrufnamen)
  • Uhrzeit vom Anschließen der Luftversorgung
  • Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
  • Uhrzeit bei Erreichen des Einsatzzieles
  • Uhrzeit bei Beginn des Rückweges

Der jeweilige Trupp kommuniziert per Funk mit der Atemschutzüberwachung, sobald die entsprechenden Uhrzeiten erreicht wurden. Verlässt der Trupp den Gefahrenbereich wieder meldet er das ebenfalls und beendet somit die eigene Überwachung.
Für die Durchführung der Atemschutzüberwachung ist die Führungskraft der Einheit verantwortlich in der der Atemschutztrupp eingesetzt wird. Er kann die Atemschutzüberwachung aber z.B. an den Maschinisten, den Melder oder andere geeignete Personen abgeben.

Bei der Feuerwehr ist eine Atemschutzüberwachung Pflicht.