Martinshorn bei Nacht?!

Von vielen Bürgern haben wir schon gehört: „Nachts will ich meine Ruhe – da können die ihr Martinshorn doch ruhig abstellen!“

Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Das ist verständlich – doch dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell Menschen oder Tiere zu retten bzw. Sachwerte zu schützen. Gesetzlich ist der Einsatz vorgeschrieben. Manche Fahrer verzichten nachts freiwillig auf das Martinshorn – das ist ein Zugeständnis, das mit höherem Risiko verbunden ist.

Sie können sich beruhigt im Bett umdrehen. Die Rettungskräfte, die bis eben selbst geschlafen haben, werden oft noch Stunden im Einsatz sein – und müssen am nächsten Morgen wieder zur Arbeit, genau wie Sie.

Wenn Sie einmal unsere professionelle Hilfe brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Wenn es um Ihr Hab und Gut oder sogar um Ihr Leben oder das Ihrer eigenen Familie geht, wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr geweckt wird.

 

Blaulicht und Martinshorn sind keine freiwillige Sache

Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§35 StVO), dass Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden. Hier müssen Blaulichter und Tonsignal vom Fahrtbeginn bis zum Fahrtende eingeschaltet sein. Denn das Blaulicht allein ist nur eine Warneinrichtung. Die Übertretung der StVO, von deren Ahndung wir während der Einsatzfahrt großteils befreit sind sofern keine Personen gefährdet werden, ist nur genehmigt bei gleichzeitigem Betrieb von Blaulicht UND Tonsignal.

Das akustische Signal gibt anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig die Möglichkeit, zu reagieren – auch nachts. Denken Sie an Fußgänger hinter Kurven oder unübersichtlichen Straßenbereichen – sie werden durch das Martinshorn gewarnt.

 

Wie soll ich mich als Verkehrsteilnehmer verhalten?

Viele sind im ersten Moment überfordert, wenn plötzlich Blaulicht und Martinshorn auftauchen. Die häufigsten Fehler: Plötzliches Abbremsen oder planloses Rechtsanfahren – das kann gefährlich und kontraproduktiv sein.
Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, Sie erreichen eher das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug.

 

Besser folgen Sie folgenden Grundsätzen:

  • Versuchen Sie, die Richtung des Einsatzfahrzeugs frühzeitig zu erkennen
  • Beobachten Sie Blinker, um abzuschätzen, wohin es fahren wird
  • Fahren Sie rechts an den Fahrbahnrand – mit gesetztem Blinker
  • Stellen Sie sicher, dass auch größere Einsatzfahrzeuge durchpassen – bei Bedarf fahren Sie weiter bis zur nächsten Ausweichstelle
  • An roten Ampeln dürfen Sie vorsichtig in die Kreuzung einfahren, um Platz zu machen – dies ist erlaubt, aber es gilt höchste Vorsicht!
 

Weitere Verhaltenstipps finden Sie auf unserer Homepage unter: „Blaulicht im Rückspiegel“.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn wir Sie auch nachts mit dem Martinshorn wecken – es dient der Sicherheit aller. Und wenn Sie Interesse haben, die Feuerwehr kennenzulernen oder sogar mitzumachen: Kommen Sie einfach bei unserem Feuerwehrgerätehaus vorbei, wenn wir Dienst haben. Wir freuen uns auf Sie!

Blaulicht & Martinshorn – Was tun?!

Blaulicht Einsatz
 

Blaulicht im Rückspiegel – Was tun?

Wenn die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist, geht es oft um Sekunden. Doch viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Dabei helfen schon wenige einfache Regeln, damit Einsatzkräfte sicher und schnell durchkommen.

 

Verhaltenstipps

1. Orientieren

  • Ruhe bewahren!
  • Woher kommen die Sondersignale?
  • In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
  • Wie viele Fahrzeuge sind es?

2. Reagieren

  • Immer den Blinker setzen, um anzuzeigen, wohin man ausweicht
  • Auf andere Verkehrsteilnehmer achten – insbesondere Zweiräder und Fußgänger
  • Fahrt erst fortsetzen, wenn das Einsatzfahrzeug vollständig vorbei ist
Einspurig
Zweispurig
Fahrzeuge auf gleicher Höhe
Entgegenkommendes Fahrzeug
Fußgänger beachten
Rote Ampel
 

Das Wegerecht (§ 38 StVO)

Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie andere Verkehrsteilnehmer sich verhalten müssen, regelt § 38 der Straßenverkehrsordnung.

Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, wenn höchste Eile geboten ist:

  • um Menschenleben zu retten
  • um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  • um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
  • um flüchtige Personen zu verfolgen
  • um bedeutende Sachwerte zu erhalten

Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren das Wegerecht. Andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen.

Quelle: ADAC

Tipps für Silvester

Silvesterfeuerwerk
Arbeitsreichste Nacht des Jahres für 1,3 Millionen Feuerwehrangehörige

Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und witterungsbedingte Unfälle: Den 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor.

Nicht geprüfte Knallkörper – illegal eingeführt oder selbst gebastelt – stellen eine besondere Gefahr dar. „Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern“, erklärt Ackermann. Allein in Berlin verletzen sich nach Feuerwehrangaben jedes Jahr rund 500 Personen in der Silvesternacht.

 

Tipps für Silvester

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist die Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo es erlaubt ist. Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt – ebenso bei Fachwerk- und Reetdachhäusern. Beachten Sie örtliche Regelungen!
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden ausreichend Abstand. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht blind – und zielen Sie niemals auf Menschen. Blindgänger dürfen niemals erneut gezündet werden!
  • Stellen Sie niemals Feuerwerkskörper selbst her – Lebensgefahr!
  • Lagern Sie Feuerwerkskörper so, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie sie nie am Körper (z. B. in Jacken- oder Hosentaschen).
  • Schützen Sie Ihre Wohnung vor Brandgefahren: Entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Fenster und Türen geschlossen halten.
  • Wählen Sie bei Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung gewährleistet effektive Hilfe.

Tipps für Weihnachten

Weihnachten mit Kerzen
Bildquelle: Adobe Stock

Gemütliche Abende mit Plätzchen und Kerzenschein: Die Weihnachtszeit ist für viele Menschen eine Zeit der Besinnlichkeit. Damit diese nicht durch Brände überschattet wird, die durch Unachtsamkeit ausgelöst wurden, mahnt der Deutsche Feuerwehrverband zum sorgsamen Umgang mit Kerzen. Dadurch könnten zahlreiche Feuerwehreinsätze in der dunklen Jahreszeit vermieden werden.

 

Tipps für Weihnachten

Neun einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:

  • Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
  • Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder nicht gelangen können.
  • Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
  • Auch wenn man sie häufiger als sonst verwendet und griffbereit haben möchte: Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem kindersicheren Platz auf.
  • Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
  • Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
  • Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.
  • Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.
  • Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel – übrigens passen sie perfekt als Geschenk auf den Gabentisch!

Über Uns

 


1900 wurde die Freiwillige Feuerwehr Märkisch Buchholz gegründet.
Aktuell hat unsere Freiwillige Feuerwehr 33 Kameraden, 17 Kinder- und Jugendliche sowie 6 Fahrzeuge.
Im Durchschnitt werden wir zu ~55 Einsätzen pro Jahr alarmiert.

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