Blaulicht & Martinshorn – Was tun?!

Blaulicht im Rückspiegel – Was tun?
Wenn die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist, geht es oft um Sekunden. Doch viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Dabei helfen schon wenige einfache Regeln, damit Einsatzkräfte sicher und schnell durchkommen.
Verhaltenstipps
1. Orientieren
- Ruhe bewahren!
- Woher kommen die Sondersignale?
- In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
- Wie viele Fahrzeuge sind es?
2. Reagieren
- Immer den Blinker setzen, um anzuzeigen, wohin man ausweicht
- Auf andere Verkehrsteilnehmer achten – insbesondere Zweiräder und Fußgänger
- Fahrt erst fortsetzen, wenn das Einsatzfahrzeug vollständig vorbei ist






Das Wegerecht (§ 38 StVO)
Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie andere Verkehrsteilnehmer sich verhalten müssen, regelt § 38 der Straßenverkehrsordnung.
Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, wenn höchste Eile geboten ist:
- um Menschenleben zu retten
- um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
- um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
- um flüchtige Personen zu verfolgen
- um bedeutende Sachwerte zu erhalten
Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren das Wegerecht. Andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen.