Martinshorn bei Nacht?!
Von vielen Bürgern haben wir schon gehört: „Nachts will ich meine Ruhe – da können die ihr Martinshorn doch ruhig abstellen!“
Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Das ist verständlich – doch dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell Menschen oder Tiere zu retten bzw. Sachwerte zu schützen. Gesetzlich ist der Einsatz vorgeschrieben. Manche Fahrer verzichten nachts freiwillig auf das Martinshorn – das ist ein Zugeständnis, das mit höherem Risiko verbunden ist.
Sie können sich beruhigt im Bett umdrehen. Die Rettungskräfte, die bis eben selbst geschlafen haben, werden oft noch Stunden im Einsatz sein – und müssen am nächsten Morgen wieder zur Arbeit, genau wie Sie.
Wenn Sie einmal unsere professionelle Hilfe brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Wenn es um Ihr Hab und Gut oder sogar um Ihr Leben oder das Ihrer eigenen Familie geht, wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr geweckt wird.
Blaulicht und Martinshorn sind keine freiwillige Sache
Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§35 StVO), dass Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden. Hier müssen Blaulichter und Tonsignal vom Fahrtbeginn bis zum Fahrtende eingeschaltet sein. Denn das Blaulicht allein ist nur eine Warneinrichtung. Die Übertretung der StVO, von deren Ahndung wir während der Einsatzfahrt großteils befreit sind sofern keine Personen gefährdet werden, ist nur genehmigt bei gleichzeitigem Betrieb von Blaulicht UND Tonsignal.
Das akustische Signal gibt anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig die Möglichkeit, zu reagieren – auch nachts. Denken Sie an Fußgänger hinter Kurven oder unübersichtlichen Straßenbereichen – sie werden durch das Martinshorn gewarnt.
Wie soll ich mich als Verkehrsteilnehmer verhalten?
Viele sind im ersten Moment überfordert, wenn plötzlich Blaulicht und Martinshorn auftauchen. Die häufigsten Fehler: Plötzliches Abbremsen oder planloses Rechtsanfahren – das kann gefährlich und kontraproduktiv sein.
Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, Sie erreichen eher das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug.
Besser folgen Sie folgenden Grundsätzen:
- Versuchen Sie, die Richtung des Einsatzfahrzeugs frühzeitig zu erkennen
- Beobachten Sie Blinker, um abzuschätzen, wohin es fahren wird
- Fahren Sie rechts an den Fahrbahnrand – mit gesetztem Blinker
- Stellen Sie sicher, dass auch größere Einsatzfahrzeuge durchpassen – bei Bedarf fahren Sie weiter bis zur nächsten Ausweichstelle
- An roten Ampeln dürfen Sie vorsichtig in die Kreuzung einfahren, um Platz zu machen – dies ist erlaubt, aber es gilt höchste Vorsicht!
Weitere Verhaltenstipps finden Sie auf unserer Homepage unter: „Blaulicht im Rückspiegel“.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn wir Sie auch nachts mit dem Martinshorn wecken – es dient der Sicherheit aller. Und wenn Sie Interesse haben, die Feuerwehr kennenzulernen oder sogar mitzumachen: Kommen Sie einfach bei unserem Feuerwehrgerätehaus vorbei, wenn wir Dienst haben. Wir freuen uns auf Sie!